Tätigkeit als Rechtsanwalt
Die Grundidee meines Entschlusses unter dem Motto „The Art of Creating a Life while Making a Living“ ist, mit der gewonnenen Zeit in attraktiver Umgebung mehr theoretisch zu arbeiten und in der verbleibenden Zeit teilweise anders zu beraten. In allen mir vorgenommen Beratungen steht für mich „das Recht“ und „der Jurist“ im Mittelpunkt.
Nach 25 Jahren vorwiegend traditionell anwaltlicher Tätigkeit kann die „Katze das Mausen nicht lassen“. Ich werde einen Teil der Beratungszeit der practice of law widmen, dies wiederum aber nur in bestimmten Bereichen mit bestimmten Klienten und in bestimmten Mandaten. Ich betreibe diese Tätigkeit unter der hergebrachten Berufsbezeichnung unter dem Namen Prof. Dr. iur. Jens Drolshammer, MCL, Rechtsanwalt, in beschränktem Umfang an der Susenbergstrasse in der Einzelfirma „Drolshammer – Strategy & Law·Advokatur“ weiter.
Neues Anforderungsprofil für Anwälte
Unbestritten ist, dass die angesprochenen Paradigmenwechsel in der „international practice of law“ mit den Charakteristika zunehmende Verrechtlichung, Informatisierung, Interdisziplinarisierung, Professionalisierung, Spezialisierung, Marktorientierung, Prozeduralisierung, Institutionalisierung und Organisierung sowie auch „Tendenz zu einer Amerikanisierung“ sich in allen relevanten Bereichen einer modernen Commercial Law Firm in der einen oder anderen Form niederschlagen werden und sich dadurch angestammte Organisations– und Dienstleistungsformen, auch Anforderungsprofile an Anwälte, möglicherweise grundlegend verändern.
Die Abgrenzung zur „strategischen Rechtsberatung“, die ich mir besonders vorgenommen habe, werde ich nur insofern und insoweit dies aus guten Gründen nötig wird, im einzelnen vollziehen. Wichtig ist meines Erachtens, dass der Diskurs der Professionals über die sie bedrängenden Fragen professioneller und menschlicher, toleranter und grossmütiger geführt wird.
Auch hier führen verschiedene – aber neuerdings nicht mehr alle – Wege nach Rom. Ich habe mit der neu erlangten Freiheit die Möglichkeit, bei der Etablierung zusätzlicher und neuartiger Beratungsdimensionen der Rechtsberatung zu experimentieren und diese in die Zusammenarbeit mit Anwaltskollegen und General Counsels zu integrieren.
Die Abgrenzung zur „strategischen Rechtsberatung“, die ich mir besonders vorgenommen habe, werde ich nur insofern und insoweit dies aus guten Gründen nötig wird, im einzelnen vollziehen. Wichtig ist meines Erachtens, dass der Diskurs der Professionals über die sie bedrängenden Fragen professioneller und menschlicher, toleranter und grossmütiger geführt wird. Auch hier führen verschiedene – aber neuerdings nicht mehr alle – Wege nach Rom. Ich habe mit der neu erlangten Freiheit die Möglichkeit, bei der Etablierung zusätzlicher und neuartiger Beratungsdimensionen der Rechtsberatung zu experimentieren.
Es waren im übrigen professionelle Irritationen, die mich während und nach dem Fellowship in Harvard über die Auswirkungen der Globalisierung auf Rechtssysteme, Rechtsberufe und Rechtsausbildung die Themata so wählen liessen, dass ich vor allem über diese Irritationen nachdenken und diese nicht nur beschreiben, sondern teilweise auch diagnostizieren konnte. Das Nachdenken über die, anstelle der täglichen Arbeit in der „International Legal Practice“ schafft natürlich Distanz, die die Fortführung einer „Practice of Law“ erschwert, die Lust auf die Erschliessung neuer Dimensionen der „Rechtsberatung“ – teilweise nolens volens nicht anwaltlicher Rechtsberatung – erhöht.
Die mit der Institutionalisierung von Law Firms verbundene erhebliche Tangierung der eigenen persönlichen „Unabhängigkeit“ und die permanenten und beschränkenden Bedenken, den „Anschein“ etablierter Korrektheit zu verletzen, kommt nicht jedem Geist und jeder Seele zugut.
Integrative, interdisziplinäre und internationale Beratung
Mit Blick auf gewisse Veränderungsresistenzen in der traditionellen Advokatur und einem sogenannten Markt zugeschriebenen Druck auf und selektive Präferenzen für bestimmte anwaltliche Tätigkeiten, insbesondere auch bestimmte technisch geprägte Arbeitsmethoden, war ich immer ein Anhänger einer Fraktion, die eine integrative, interdisziplinäre und internationale Beratung durch Juristen das Wort sprach, in der Generalistentum und Urteilsvermögen (Judgment) und Spezialisierung und Technokratisierung sich mindestens in einer grossen Anwaltskanzlei die Waage halten sollten.
Eine angeborene Neigung zur Integration des Prozesshaften in die Beratung und eine Ausweitung der Beratung in ein ganzheitliches Issue Management lagen damit auch immer „querer“. Da halfen akademische Plädoyers von der Decisionjurisprudenz zur Kreationsjurisprudenz und von der Kreationsjurisprudenz zur Aktionsjurisprudenz wenig. Der Zeitgeist förderte auch nicht, dass man neben der „Science of Law“ von der „Art of Law“, und schon gar nicht, in Paraphrase einer berühmten Bankenwerbung, von der „Fine Art of Lawyering“ sprechen durfte. Die Böen im berufsethischen Bereich und im kollegialen Umgangsbereich prägten die Atmosphäre in gewissen Teilen des Anwaltsberufes im Wandel zusätzlich.
Berufsständische Zurückhaltung, das Anwaltsgeheimnis und eine verzögerte Erfassung des Anwaltsberufes in den Medien mögen hier retardierend gewirkt haben. Der Grundsachverhalt, dass bei Paradigmenwechsel im Wandel die Professionals selber in der Regel weder genügend Zeit noch genügend Interesse haben, das nötige „Expertenwissen“ selbst zu generieren, wird zunehmend auch von den Professionals erkannt. Die selbstrechtfertigende Innensicht der immer Erfolgreichen halten allerdings von Fahrten ins Blaue nicht ab.
Vor diesem Hintergrund will und werde ich auch in den nachfolgenden Teilbereichen beschränkt anwaltlich praktizieren:
Wettbewerbsrecht
Ich pflege den Bereich des Wettbewerbsrechts im weiteren Sinne, insbesondere in seinen internationalen Bezügen, weiter pflegen, werde ich von den Berufsmedien als „Leading Lawyer“ in diesem Bereich bezeichnet worden, habe über Jahre in schwierigen Fällen praktiziert und das Gebiet ebenfalls seit vielen Jahren publizistisch bearbeitet und an dessen Weiterentwicklung gearbeitet.
So war ich Mitkommentator über den Abschnitt der Fusionskontrolle im führenden Kommentar, habe das Wissen über das gesamte Kartellrecht im letzten Jahrhundert in einer Spezialpublikation erfasst und kommentiere laufend für die Schweizer Juristen-Zeitung und seit letztem Jahr auch für das Recht der Internationalen Wirtschaft die neueren Entwicklungen des schweizerischen Kartellrechts.
Corporate Governance
Mich interessieren Fragen der Corporate Governance und eine selektive Teilnahme in ganz wenigen Verwaltungsräten. Auch in diesem Bereich wurde ich in einschlägiger Fachpresse als „Leading Lawyer“ bezeichnet. Gesellschaftsrechtliche Fragen der Corporate Governance legen besonders eine ganzheitliche Sicht nahe. Die Schaffung und die Wahrung der Reputation einer Gesellschaft zum Beispiel ist ein wichtiger Bestandteil der Etablierung einer State of the Art Corporate Governance.
Schiedsgericht
Ich werde weiterhin in Einzelfällen als Schiedsrichter in internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeiten agieren, da mir die Vielseitigkeit und Kollegialität eines ausgewogen zusammengesetzten Panels Freude macht und mir unkonventionelle und lösungsorientierte Ansätze gefallen.
Komplexe Issues und Imagination delivered
Ganz allgemein liegt mir die Bearbeitung komplexer Issues, wie zum Beispiel industrielle Massenrisiken und amerikanische class actions wie bezüglich des Holocausts oder Südafrika, unter Berücksichtigung von Recht, Kommunikation, Politik und anderen einschlägigen Bestimmungsfaktoren (siehe „strategische Rechtsberatung“).
Ich habe eine Affinität zu topischem und vernetztem Denken und Arbeiten und zu einer lösungsbringenden rechtlichen Phantasie. Was zählt, ist das Ergebnis und die Zufriedenheit des Klienten. Ich arbeite gerne als Coach von General Counsels, die für Unternehmen kritischen Fragen und Fragen der Überführung einer Rechtsberatung in ein Issue Management mit Berücksichtigung der strategischen Dimension bearbeiten und sich mit den immer stärker werdenden Einflüssen einer angelsächsischen Konzeption des General Counsels auseinandersetzen wollen. Aufgrund meiner mehrjährigen Erfahrung im Arbeiten über und mit Professional Service Firms werde ich selektiv Law Firms und andere Professional Service Firms in Fragen der Strategiebildung, der Organisation, der Ausbildung, der Marktorientierung und der internationalen Vernetzung beraten.
Mit ausgewählten befreundeten Anwaltssozietäten und Kollegen werde ich die Verbindung von strategischer Rechtsberatung mit anwaltlichen Dienstleistungen, dort wo angezeigt und erwünscht, gemeinsam entwickeln, damit experimentieren und praktizieren. Die ersten Erfahrungen waren sehr gut. Wenn immer tue ich dies alles – als „Plattform“ und „Portal“ – mit Blick auf den Umgang mit Amerika und der EU und deren spezifischen Rechtsordnungen und Rechtskulturen tun. Letztlich glaube ich an die Bedeutung und die Provokation des Satzes „Imagination is more powerful than knowledge“ (Einstein), selbst in der practice of law in engeren Sinne.