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Akademisch


Themen

Die Grundidee des Entschlusses zu einer dritten Karriere nach 2002 war, mit der gewonnenen Zeit in attraktiver Umgebung im akademischen Bereich vermehrt theoretisch zu arbeiten und in der verbleibenden Zeit teilweise anders zu beraten. Das Motto „The Art of Creating a Life while Making a Living“ erlaubt eine markante Verlagerung der Gewichtung in den Bereichen der theoretischen Befassung mit Vorzugsthemen an bevorzugten akademischen Instituten und mit bevorzugten Kollegen und akademischen Lehrern. Nach der Eeritierung im Jahre 2009 verlagerte sich neben der Beratungstätigkeit der Schwerpunkt auf grössere akademische Publikationsprojekte.

Theorie

Im Vordergrund stehen das theoretische Arbeiten in den Bereichen „The Global Lawyer“, „The Role of the Corporate Sector“, „Strategy and Law“ und „Law and Innovation“ und das Lieblingsthema unter dem Arbeitstitel Konzepte und Konturen eines schweizerisch-amerikanischen Kulturaustausches – ein Beispiel transatlantischer Beziehungen. Ich möchte wieder selber lernen, lesen, über ein Thema nachdenken und erst dann schreiben. Dies soll unprogrammatisch und auf persönliche Neigungen und die verfügbare Zeit zugeschnitten und über mehrere Jahre verteilt werden. Ich werde vorzugsweise in jedem Jahr während dreier Monate von September bis November in Cambridge, Mass. leben und arbeiten.

Mich interessieren ganzheitliche, interdisziplinäre und internationale Fragestellungen, die frühere Arbeiten fortführen und vertiefen. Hier möchte ich vorzugsweise von topischem und issue-bezogenem Denken und Werken -– zudem eher von den Personen (Lawyer) als von den Systemen (Law) – ausgehen und mich weiter an den Rändern in diesem „no-man’s-land“ zwischen angespannter praktischer Tätigkeit als Rechtsanwalt und vorwiegend rein theoretischer Befassung in academia bewegen, wobei die Themenwahl oft durch das angestammte Spannungsfeld zwischen der sogenannten „Theorie“ und der sogenannten „Praxis“ bestimmt ist.

Mich interessiert nicht nur die Generierung von Wissen, sondern auch die Untersuchung der notwendigen Voraussetzungen der Generierung, insbesondere die der Wirksamkeit der Umsetzung dieses Wissens. Dabei wird die Anwendungsorientierung weiterhin wichtig sein. In diesem Bereich geht es aber immer auch um eine Erarbeitung theoretischer Grundlagen. Die Erarbeitung theoretischer Grundlagen unter der Rubrizierung „Academic“ sind aber verwandt mit der Erarbeitung der theoretischen Grundlagen in den Bereichen „Strategy and Law“, auch wenn es dort vermehrt um die unmittelbar anwendungsorientierte Entwicklung theoretischen Wissens geht.

Das mag sich an verschiedenen Orten, vor allem in verschiedenen Formen und auch im Hinblick auf verschiedene Verwendungszwecke, artikulieren. Ein massgeblicher Bezug auf die Auseinandersetzung mit den Vereinigten Staaten wird wegleitend sein, wobei die besondere Pflege einer transatlantischen Perspektive im Hinblick auf die Mitwirkung bzw. Re-Etablierung einer entsprechenden Kommunikation wichtig werden mag.

Mit Blick auf Freude und persönlichen Lustgewinn freue ich mich immer wieder auf die aktive Teilnahme am Leben der Harvard Law School und der Kennedy School of Government. Es mögen in einem späteren Zeitpunkt die Law Schools der University of Michigan und der New York University dazukommen. Besonders freue ich mich auf die projektbezogenen der Arbeiten mit Kollegen und Freunden in der Schweiz am Institut für Management in St. Gallen, am Lehrstuhl für Sicherheitspolitik und internationale Studien der ETH in Zürich und am World Trade Center an der Universität Bern.
Einen hohen Stellenwert haben die freundschfatlichen Begegnungen mit Kollegen im „The Salon“ im General Counsels Club, im General Counsel Netzwerk, im wissenschaftlichen Leseclub, im Strategy Club und im Legal Culture Club und in der Folge regelmässige Anlässe.

„The Global Lawyer“

Mit diesem ironisierenden Arbeitstitel habe ich die Arbeiten der vergangenen zehn Jahre fortgeführt, die im wesentlichen aus Untersuchungen von Auswirkungen der Globalisierung auf Rechtssysteme, Rechtsberufe und Professional Service Firms und Rechtsausbildungen bestanden. Damit wird die Publikationsserie auf der Grundlage eines Arbeitsdokumentes mit dem Titel „The Changing International Practice of Law – Aspects of International Competibility and Competitivity of Legal Systems, Legal Professions und Legal Education“, die ich im Springterm 1999 als Visiting Scholar und Fellow am European Law Research Center der Harvard Law School begonnen habe, fortgeführt . Zu diesen Publikationen gehören „Internationalisierung der Rechtsausbildung und Forschung – eine Agenda für die interdisziplinär ausgerichtete Ausbildung zum in Wirtschaft und Management tätigen International Lawyer“ (ins Englische übersetzt), „The Future of the Legal Profession“ und „The Internationalization of the Practice of Law“.

Im Bereiche des Themas „The Global Lawyer“ möchte ich eine Konzeptionalisierung der „Personen“ als roles und role models of lawyers, die ich mit Peter Murray im Text „The Education and Training of a New International Lawyer“ beschreibend und referierend vorbereitet habe, theoretisch vertiefen. Es geht um eine induktiv entwickelte Synthese von sachgerecht generalisierbaren Bereichen dieses „New International Lawyers“, zugegebenermassen ein in der Tendenz im Wandel der Internationalisierung und überforderndes und in die Irre führendes „multidimensionales Schachspiel“. Es sollen im Wandel der Internationalisierung und Globalisierung die Voraussetzungen der Tätigkeiten und die Berufsrollen dieser Schlüsselakteure der Globalisierung neu formuliert und auf eine neue Grundlage gestellt werden. Die Berücksichtigung einer europäischen Perspektive liegt mir nahe.

Die Publikation der umfassenden Essay Sammlung.A Timely Turn to the Lawyer? Globalisierung und die Anglo-Amerikanisierung von Recht und Rechtsberufen – Essays, ist mit 20 Essays ausschliesslich diesem Thema gewidmet. Es ist noch unklar, ob ich den Schlussessay The Path to a Turn to the Lawyer(s) Amerikanisches Konzept für einen Blueprint „to take it global“ in die englische Sprache übersetzen werde.

„The Role of the Corporate Sector in International Governance“

Im Arbeitsbereich „The Role of the Corporate Sector in International Governance“ sollen die Arbeiten im Buch von Andreas Wenger und Daniel Möckli „Conflict Prevention: The Untapped Potential of the Business Sector“, das ich als Ideengeber und Sparringpartner im Entstehen begleitete, fortgeführt werden. Meines Erachtens kennt das Gebiet keine der ökonomischen, gesellschaftlichen und politischen Bedeutung des Corporate Sectors entsprechende theoretische Befassung. Der Corporate Sector selber scheint sich mit der Analyse der Formulierung und auch der Wahrung der entsprechenden Interessen, die mit dieser Rolle verbunden sind, zu wenig zu befassen.

Ich möchte aus einer ganzheitlich und auch europäisch geprägten Sicht die Diskussionsstränge im Bereiche der „Corporate Responsibility“ einer „International Corporate Responsibility“ zuführen und mit den Ideen der International Governance, die an der Kennedy School gepflegt werden, verbinden und in den Arbeitsbereich der gegenwärtig laufenden „Globalization Studies“ situieren. Es geht hier um einen Beitrag an die Emanzipation und sachgerechte Integration dieses weiteren Schlüsselakteurs des internationalen wirtschaftlichen Geschehen in ordnende Denk-, Wert- und Regulierungsvorstellungen.

„Law and Innovation“

Im Themenbereich „Law and Innovation“ möchte ich mir vorwiegend agendabezogen über die Frage der rechtlichen Rahmenbedingungen als Bestandteil der Wettbewerbsfähigkeit eines kleinen Landes Überlegungen machen. Der Text „Recht, Rechtsberufe und Rechtsreputation als Faktoren der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz, das „Legal Black Hole“ der zugrunde liegenden Rechtskonzeption“ ist ein Beispiel dafür. Der vordergründig mit Antinomien belastete Themenbereich sollte mindestens zur Formulierung von Voraussetzung der Optimierung dieses Verhältnisses bei der Gestaltung, Anwendung und Durchsetzung von Recht führen.

Der Leitsatz „Imagination is more powerful than knowledge“ (Einstein) mag in diesem Bereich besonders helfen, die Schwerpunkte nach und nach weg von der Decisions- zu einer Kreations- und letztlich zu einer Aktionsjurisprudenz zu verschieben. Zu der dem wirklich Neuen verpflichtete geistige Tätigkeit der „Innovation“ sollen sich das Recht (Law) und die Juristen (Lawyer) als Verbündete gesellen, so dass die Bezeichnung von Law und Lawyers als „Enablers“ verdientermassen verwendet wird.

„Strategy and Law“

Im theoretischeren Teil der Befassung mit dem Thema „Law and Strategy“, das auch theoretischere Fragestellungen des anwendungsorientierten Feldes umfasst, soll vor allem untersucht werden, warum in Unternehmensmodellen das Recht in der Regel den seiner Bedeutung entsprechenden Platz nur suboptimal zugewiesen erhält, warum in der Strategielehre der Managementwissenschaften das Recht ebenfalls nicht in einer strategischen Dimension berücksichtigt wird und warum wir uns bei der Gestaltung, der Anwendung und der Durchsetzung von Recht mit der strategische Dimension von Recht (Law) und Juristen (Lawyer) schwertun.

Der Text Risk and Response, zur Notwendigkeit eines strategischen Umganges mit Catastrophic Risks in Grenzbereichen technologischer und wissenschaftlicher Entwicklungen ist ein Beispiel dafür. Es mag sich zeigen, dass darin eine Erkenntnislücke liegt, die letzten Endes dazu führt, dass Recht (Law) und Juristen (Lawyer) in der Umsetzung ihre Sachkompetenz nur ungenügend und unvollständig zur Geltung bringen vermögen. Im Hinblick auf die anwendungsorientierte Fundierung der juristischen Tätigkeit im Bereiche „Strategy and Law“ durch „Expertenwissen“ werde ich die verschiedene, die strategische Rechtsberatung erst ermöglichende Erarbeitung von Fachwissen betreiben, dass nicht im eigentlichen Sinn akademisch, aber doch theoretisch zu bezeichnen ist.

Die Lehre

Ich bin im Sommersemester 2009 in St. Gallen als Professor emeritiert worden (Abschiedsvorlesung.pdf). Ich nehme im Lehren eine Pause und blicke auf die letzten Jahre St. Gallen zurück. Diese bestanden in Speziallehrveranstaltungen über amerikanische Rechtskultur und über die Planung und Gestaltung von Rechtsgeschäften. Mit Professor Günter Mueller-Stewens lehrte ich als Co-Teacher im Master of International Management Program über Professional Service Firms.

Die didaktische Vermittlung von Wissen wurde in dieser Zeit aber teilweise in die Beratung einbezogen. Dies wurde vor allem in den Hauptbereichen der zu der Strategischen Rechtsberatung hinzugekommenen Bereiche der Strategiebildung von Professional Service Firms, der Generierung und Vermittlung von Wissen für Experten durch Experten und das Reputation Management der Fall sein. Es ging hier um ein spezifisches Lehren im nichtakademischen Kontext weitgehend auch als Teil einer Beratungsdienstleistung.

Kulturvermittelnde Rechtstätigkeit

Im engeren Umfeld sind in diesem Kontext die Begegnugen im „The Salon“ im General Counsels Club, im General Counsels Netzwerk, im wissenschaftlchen Leseclub und im American Legal Culture Club ein fester und wichtiger Bestandteil meines professionellen Lebens geworden. In einer weiteren kulturvermittelnden Tätigkeit werde ich die Projekte Begründung von zwei neuen Buchreihen trotz Schwierigkeiten weiterverfolgen. Die Reihe „Access to Swiss Law“ würde sich einer systematischen und theoretisch basierten, aber praktisch orientierten Erschliessung des schweizerischen Rechts in englischer Sprache widmen. Die Reihe „Transatlantica – Culture, Language and Law in a Transatlantic Context“ sollte helfen, aus verschiedenen Perspektiven von beiden Seiten des Ozeans Beiträge zur Re-Etablierung eines besseren Verständnisses zwischen den geschichtlich eng miteinander verbundenen politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Kulturen zu leisten. Die verlegerischen Realitäten in der Schweiz und im Ausland begünstigen wegen des überhandnehmenden kommerziellen Denkens auch in diesem Bereich nicht.

Im Rahmen der „Kür“ dieser dritten Karriere möchte ich anderen Äusserungsformen über Recht und Rechtkultur Platz einräumen. So freue ich mich auf die gelegentliche Redaktion von diesbezüglichen Artikeln in der NZZ und das Schreiben von Kolumnen in verschiedenen Medien.

Themen- und projektbezogen werden selbstverständlich auch die selektive Teilnahme an meistens nichtöffentlichen Expertengesprächen auf Einladung eine neue Bedeutung haben, wie die Teilnahme an den Bitburger Gesprächen und am Innsbrucker Symposium, oder die Teilnahme an den Jahrestagungen der American Society of International Law in Washington, der Rüschlikon Conference on Information Policy der Kennedy School of Government, an den traditionellen Jahrestagungen des International Instituts for Strategic Studies (IISS) in London und an den von wissenschaftlichen Institutionen, an denen ich mich aufhalten werde, durchgeführten Fachgespräche im engeren Kreise. Dazu gehören, dass über entstehende Arbeiten und Gedanken an solchen Orten periodisch berichtet werden wird. Teilweise mögen solche Expertentagungen auch in journalistischen Berichten beschrieben werden.

Dies alles wird nach dem Lustprinzip, Opportunitäten, als Teil eines allgemeineren Diskurses mit einem unübersehbaren Amerikabezug und unter Berücksichtigung einer transatlantischen Perspektive getan. Die beschriebene Breite der Themen mögen eine überladene Agenda eines ehemals überlasteten Wirtschaftsanwaltes nahelegen. Dem soll in Anbetracht der wiedergewonnenen „Zeitsouveränität“ nicht so sein. Das allerdings gilt es zuerst zu tun, zu leben und zu erfahren.

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