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Interuniversitäres Seminar der Universitäten St. Gallen und Zürich

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Amerikanische Rechtskultur aus europäischer Sicht – Umgang mit der Rechtskultur der USA durch Leiter von Rechtsabteilungen multinationaler Unternehmen, durch international tätige Rechtsanwälte, durch schweizerische Verwaltungs- und Regulierungsbehörden sowie durch Gerichte in der Schweiz und in Europa

Prof. Dr. Jens Drolshammer führte im Sommersemester 2007 mit den Kollegen Prof. Dr. Anton Schnyder und Prof. Dr. Hans-Ueli Vogt von der Universität Zürich ein interuniversitäres Seminar der Universitäten Zürich und St. Gallen mit oben genanntem Titel durch. Das Seminar sollte den Studierenden aufzeigen, wie sich die Berührung mit dem amerikanischen Recht und der amerikanischen Rechtskultur in den Berufen der Unternehmensjuristen, der Rechtsanwälte, des in der Regulierung oder Verwaltung tätigen Juristen sowie des Richters in der Schweiz konkret auswirkt, welche Priorität der Umgang mit dieser Rechtskultur in diesen Bereichen hat und wie diese Berufe mit dem amerikanischen Recht und der Rechtskultur in der Wirklichkeit umgehen. Ansichten und Diskussionsstoff sollen den Studierenden vor allem in Form von Berichten hochrangiger Exponenten der vier Berufskategorien vermittelt werden. Diese Berichte von der Berufsfront waren Ausgangspunkt thematisch konzentrierter, vertiefter Diskussionen im Themenbereich des Seminars.

Das Seminar sollte den Studierenden zudem auch einen problembezogenen Einblick in die Rechtspraxis vermitteln und dadurch eine Ergänzung du den an den Universitäten in der Regel vor allem dogmatisch ausgerichteten Veranstaltungen bieten. Die Studierenden erwarben zudem aufgrund der vorgängigen Lektüre eines umfangreichen Readers spezifisches Wissen zum Seminarthema, ebenso aufgrund einer nach dem Seminar zu verfassenden Seminararbeit.

Die Veranstaltung ist wie folgt aufgebaut.

An der Eröffungsveranstaltung hielten die Professoren Dr. Andreas Wenger (ETH Zürich) und Prof. Dr. Rolf Stürner (Universität Freiburg) Grundsatzreferate über den Zustand der transatlantischen Beziehungen und der Bedeutung der Vereinigten Staaten für Europa und die Schweiz aus aussen- und geopolitischer und aus juristischer Sicht.

Hauptveranstaltung I „Amerikanische Rechtskultur aus der Sicht von Leitern von Rechtsabteilungen multinationaler Unternehmen in der Schweiz“ bestritten Dr. Peter Kurer (UBS AG) mit einem Referat, Dr. Markus Diethelm (Swiss Re), Dr. Bruno Meier (Roche), Dr. Thomas Werlen (Novartis), Dr. Reto Schiltknecht (Schindler) und Dr. Andreas Meier (Institut Straumann) mit Statements.

Hauptveranstaltung II „Amerikanische Rechtskultur aus der Sicht von international tätigen Rechtsanwälten in der Schweiz“, Dr. Andreas von Planta (Lenz & Staehelin), Dr. Peter Isler (Niederer Kraft & Frey), Dr. Nedim Peter Vogt (Bär & Karrer), PD Dr. Nathalie Voser (Schellenberg Wittmer) und Dr. Peter Widmer (Homburger).

Hauptveranstaltung III „Amerikanische Rechtskultur aus der Sicht von Verwaltungs- und Regulierungsbehörden in der Schweiz“ bestritten Prof. Dr. Heinrich Koller (vormals Direktor des Bundesamtes für Justiz) mit einem Referat, Dr. Rudolf Wyss (Leiter der Abteilung Internationale Rechtshilfe, Bundesamt für Justiz), Dieter Cavalleri (stv. Chef der Sektion Völkerrecht, Direktion für Völkerrecht), Fürsprecher Michel-André Fels (stv. Bundesanwalt), Dr. Urs Zulauf (Chef der Abteilung Recht, Eidgenössische Bankenkommission) und Dr. Hanspeter Tschäni (Leiter Ressort Internationales Wirtschaftsrecht, seco) mit Statements.

Hauptveranstaltung IV „Amerikanische Rechtskultur aus der Sicht von schweizerischen und europäischen Gerichten“ bestritten mit Referaten Dr. Heinz Aemisegger (Richter am schweizerischen Bundesgericht), Prof. Dr. Dr. h.c. Luzius Wildhaber (Präsident des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte), Judge Aindrias O’Caoimh (Richter am Europäischen Gerichtshof) und Prof. Dr. Carl Otto Lenz (ehemaliger Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof) mit Referaten.

In allen Hauptveranstaltungen äusserten sich die Experten ausschliesslich zu der konkreten Betroffenheit und zum konkreten Umgang in ihrer Funktion mit amerikanischem Recht und amerikanischer Rechtskultur.

In allen Hauptveranstaltungen erfolgten die Befragungen durch vorbereitete Fragen von in Gruppen organisierten Studenten. Die teilnehmenden Assistenten waren für die Protokollierung verantwortlich.

In der Schlussveranstaltung trugen die Studentengruppen eine Synthese vor und zogen ihr eigenes Fazit aus der Lehrveranstaltung in vorbereiteten Präsentationen.

über die Lehrveranstaltung entsteht möglicherweise eine Publikation der verantwortlichen Professoren.

Die Lehrveranstaltung wäre ohne finanzielle Unterstützung von Geldgebern nicht möglich gewesen. Dazu gehören Allianz Suisse, Homburger Rechtsanwälte, Niederer Kraft & Frey, Roche, Schellenberg Wittmer, Institut Straumann AG, Swiss Re, UBS AG und Dr. Nedim Peter Vogt (Bär & Karrer).

 

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