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On the Relationship on Law and Economic in the Legal Process of Making Business Law Effectiv.

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Beispiel Kartellgesetz: mit Beteiligung der Hauptakteure und Hauptadressaten. Interdisziplinäres und interuniversitäres Gemeinschaftsseminar der Universitäten St. Gallen und Basel. Sommersemester 2000

1. Absicht

Es geht darum, unter Einbezug von Originalakteuren und Dokumenten und mit einem Bezug zur echten Zeitachse die sich in Zusammenhang mit der Integration von Recht und Ökonomie stellenden Fragen in der Phase des Entstehens des Kartellgesetzes, beim Inkrafttreten des Gesetzes und für die zukünftige Anwendungs- und Revisionsstrategie zu erörtern. Dabei geht es darum, vor allem jene Probleme zu diskutieren, die sich akzentuiert in der Realität gestellt haben bzw. sich stellen.

Der Bezugspunkt ist die Rechtsgestaltung, die Rechtsanwendung und die Planung der zukünftigen Anwendungs- und Revisionspolitik unter dem Gesichtspunkt einer glaubwürdigen und effizienten Rechtsverwirklichung im Bereich Wettbewerbspolitik und Wettbewerbsrecht. Die Seminararbeiten und Vorträge der Studierenden sollen sich auf konkrete ökonomische und rechtliche Fragestellungen beziehen. Die rechtspolitischen Aspekte werden für die Darstellung der Ausgangslage und die Beurteilung der Zukunft zentral sein.

Das Seminar ist eine Verbindung projektbezogener Darlegungen von Beteiligten und Experten und konkreten Ausarbeitungen durch Teams von Studierenden. Die Teams werden interdisziplinär zusammengesetzt und sollen Ihre Ergebnisse während des Seminars mündlich präsentieren. Es wird am 1. März 2000 ein Reader verfügbar sein.

Das Kartellgesetz wird als Beispiel für die Rechtsverwirklichung eines modernen Wirtschaftsgesetzes in der Schweiz im Mittelpunkt stehen. Die Lehrveranstaltung geht von dem Postulat des Entstehens und der Bewirtschaftung einer bestimmten Kartellrechtskultur im Netzwerk der an der Rechtsverwirklichung Beteiligten in der Schweiz aus. Das Zusammenwirken von Recht und Ökonomie wird in allen drei Seminarphasen im Massstab 1:1 durch den Beizug von Primärakteuren rekreiert bzw. geplant.

Im Zuge der Internationalisierung der schweizerischen Wirtschaftsgesetzgebung wird in allen drei Phasen durch Einbezug entsprechender ausländischer Akteure ein internationalistisches Benchmarking, ein grenzüberschreitendrechtsvergleichender Fokus, eingeführt.

2. Konzept und Ablauf

Das Seminar findet an drei ganzen Tagen statt, die sich projektbezogen auf die Zeitpunkte

– Vorbereitung des Verwaltungsentwurfs und der Botschaft des Bundesrates sowie Behandlung der Gesetzesvorlage in den Kommissionen und in den Räten

– Festlegung der Anwendungsstrategie der Wettbewerbskommission und der Verhaltensstrategie der Unternehmen nach dem Zeitpunkt der Inkraftsetzung (1.7.1996) bis Ende 1999

– Erörterung und Festlegung der Anwendungspolitik der Wettbewerbskommission, der Unternehmenspolitik der Unternehmen und der Gesetzgebungspolitik von Regierung und Parlament für die nächsten Jahre beziehen. In den beiden Zwischenphasen erarbeiten die Studierenden die entsprechenden Berichte und Dokumente und besuchen die Primärakteure. Die Dozenten und die Assistierenden stehen für Coachings zur Verfügung.

3. Zielsetzung und Problemstellung

Die drei Seminartage sollen einen vertieften Diskurs zwischen Dozenten, auswärtigen Experten und Studierenden sowie Assistierenden über die Entstehung und den Fortgang des Kartellgesetzes ermöglichen. Die einzelnen Akteure werden in Kurzvorträ-gen die von ihnen gemachten Erfahrungen und †berlegungen darstellen und erläutern.

Diese Ausführungen werden alsdann im Plenum und unter aktiver Beteiligung der Studierenden diskutiert und hinterfragt. Es ist wichtig, in diesem Zusammenhang auf den Beitrag der Studierenden hinzuweisen. Ihnen kommen im Rahmen ihrer aktiven Seminarbeteiligung namentlich folgende Aufgaben zu:

– Lektüre des Readers

– Arbeiten in gemischten interdisziplinären Arbeitsgruppen

– Vorbereitung und Durchführung strukturierter Befragungen der auswärtigen Experten an deren Arbeitsort und in den Lehrveranstaltungen

– Zusammenfassung der Befragungsergebnisse und Lösung der gestellten Aufgaben in einem schriftlichen Dokument

– Konzise Präsentation der Ergebnisse und Lösungen im Plenum durch die interdisziplinären Arbeitsgruppen (unter Verwendung modernster Kommunikationsformen wie Folien u.a.)

– Aktive Mitarbeit, insbesondere bei der Diskussion

Das Seminar geht von einem bestimmten Verständnis der Rechtsgestaltung und Rechtsverwirklichung als laufend zu gestaltender Prozess und vom Postulat des Entstehens und der Bewirtschaftung einer bestimmten internationalistischen Kartellrechtskultur im Netzwerk der an der Rechtsgestaltung und Rechtsverwirklichung Beteiligten in der Schweiz aus. Das Seminar basisert auf einem bestimmten, auf die durch das Recht zu beeinflussenden sozialen Wirklichkeiten ausgerichteten, transaktionalen und interdisziplinären didaktischen Ansatz.

Die Lehrveranstaltung will in ihrer besonderen Art zunächst einmal die einzelnen und spezifischen Prozesse im Zusammenhang mit der konkreten Gesetzgebung, den Anwendungsstrategien der Behörden und der Rechtsbefolgungsstrategien der Unternehmen analysieren und aufschlüsseln. Der interdisziplinäre Ansatz des Seminars soll es ermöglichen, die konkreten Gesetzgebungs-, Anwendungs- und Rechtsbefolgungsprozesse aus verschiedenen Perspektiven (der Ökonomie und des Rechts) auszuleuchten. Dazu gehört auch die Erarbeitung eines umfassenden Verständnisses über das Netzwerk der in die einzelnen Prozesse der Rechtsverwirklichung involvierten Personen und Instanzen.

Im Weiteren geht es fokussiert darum, zu prüfen, welchen Beitrag zu dieser Analyse die Hochschullehre – und insbesondere die involvierten Lehrstühle aus St. Gallen und Basel – und die Unternehmen und deren Rechts- und Ökonomieberater zu leisten vermögen. Neben der laufenden Rechtsanwendung und Rechtsanwendungsplanung sollen damit eine Sensibilität und konkrete Beiträge zur †berprüfung der Rechtskonformität (“compliance”), zur Kommunikationsproblematik beim Erlass und in der Anwendung von Wirtschaftsgesetzen sowie zu einer erforderlichen laufenden Revisionsplanung im Hinblick auf künftige Gesetzesänderungen resultieren.

Damit sollte das Seminar unter dem Gesichtspunkt der Rechtsverwirklichung auch einen Beitrag zur Erfolgskontrolle bei der Rechtsanwendung, der Rechtsplanung und der Rechtsge-staltung leisten. Es wird sich de lege ferenda auch die Frage stellen, welche zusätzlichen Bereiche (beispielsweise Energie, Landwirtschaft) qualifiziert in die wettbewerbsrechtliche Regulierung einzubeziehen sind und welche anderen Bereiche der Rechtsordnung in die Verrechtlichung des Wettbewerbs einbezogen bzw. einzubeziehen sind.

Schliesslich soll der internationalistisch-rechtsvergleichende Ansatz helfen, die Kompatibilität des schweizerischen Wettbewerbsrechts gegenüber ausländischen Regelungen zu überprüfen, insbesondere auch das Prinzip des sogenannten autonomen Nachvollzugs europäischen Rechts durch den Schweizer Gesetzgeber kritisch zu hinterfragen und mögliche Auswirkungen der verschiedenen Optionen in der schwei-zerischen Europapolitik zu antizipieren.

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