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[ Kulturelle Begegnungen ]
Bei guten Gelegenheiten führen wir im Rahmen einer kommerziellen Dienstleistung besondere Ausbildungsanlässe oder Ausbildungsfolgen im The Salon durch. Wir versuchen einem Interesse führender Anwälte und führender Mitglieder von Rechtsabteilungen, in anspruchsvollen Spezialfragen weitergebildet zu werden, gerecht zu werden. Anders als in den üblicherweise kommerzialisierten Ausbildungsveranstaltungen soll hier eine kleine und möglichst homogene Gruppe in Spezialthemata weitergebildet werden, die sie selber wählen und bestimmen.
Gleichzeitig haben solche Veranstaltungen zusätzlich eine kollegiale und kameradschaftliche Dimension, die zu einer Erhöhung der Kontakte unter den Anwälten und unter den General Counsel, insbesondere auch zwischen Anwälten und General Counsel führen. Wir sind hier am Experimentieren und werden nur solche Anlässe durchführen, wenn die Beteiligten ihr Interesse signalisiert haben und sich an der Bestimmung des Inhaltes und der Form aktiv beteiligen.
Diese Anlässe sind nach der Emeritierung bewusst reduziert worden.
Als Beispiel führen wir während vielen Jahren die Veranstaltung an: Professor Arthur Miller von der Harvard Law School. Heute Unitversity Professor an der New York University.
Special Workshops with Prof. Arthur Miller, Harvard Law School from Friday, January 26th to Friday, February 3rd 2007 – High End Issues in International Litigation Involving the United States directly affecting leading Swiss Law firms and legal departments of leading Swiss multinational enterprises in actual cases and actual strategic planning activities
Nach einer sechsmonatigen Vorbereitung fand im Sinne eines Experimentes die oben genannte Kolloquienreihe zwischen dem 26. Januar und dem 3. Februar 2007 im The Salon statt.
Die sponsoring Law Firms waren Bär & Karrer, Lenz & Stähelin, Homburger, Niederer Kraft & Frey, Schellenberg Wittmer, Vischer und Nater Dallafior. Die sponsoring Unternehmensrechtsabteilungen waren UBS, Novartis, Roche, Nestlé, Swiss Re und ABB
Das Konzept der Workshops hatte bestimmte Charakteristika. Es wurde aufgrund einer spezifischen Erkundung von Interessen möglicher Interessenten konzipiert. Es geht um High End-Fragen, die Spezialisten in der Schweiz betreffen.
Das Konzept sah eine kleine Zahl von Teilnehmern vor, sodass pro Unternehmen lediglich zwei Teilnehmer am Tische sassen und die Gesamtzahl in einem Kolloquium nicht höher als zwischen zehn und vierzehn Teilnehmern ist.
Die Vorbereitungen waren von einer besonderen Art und minimal. Nach dem Eintreffen der definitiven Bestätigung der sponsoring law firms und der sponsoring enterprises sammelten und systematisierten wir nach einem bestimmten Raster die die Teilnehmenden JuristInnen interessierenden Fragen. Prof. Arthur Miller beantwortete nach gründlicher Vorbereitung vorwiegend diese Fragen.
Er hatte eine „Carte Blanche“ für 25% des Zeitkredites eines Kolloquiums, eigene kleine Beiträge von besonderem Interesse vorzutragen. Es gab keine Papiere, keine Protokolle, die gesamte Arbeitswoche wurde auf Video aufgenommen und jedem teilnehmenden Advokaturbüro und Unternehmen und den ad personam eingeladenen JuristInnen nachträglich als Teil der kommerziellen Dienstleistung zugeschickt.
Die Arbeitswoche bestand im Wesentlichen aus den nachfolgenden Modulen:
Einem General Workshop: litigators of lawfirms, einem General Workshop: general counsels and litigators of legal departments, einem Combined Workshop: litigators of lawfirms, general counsels and litigators of legal departments, einem Special Workshop: Arbitration und einem Special Workshop: Attorneys on boards of public companies and legal consultants of boards. Die jeweiligen Module dauerten vier Stunden.
Auf Wunsch der Law Firms führten wir massgeschneiderte In-House-Events bei Bär & Karrer, Homburger und Nieder Kraft & Frey durch. Mit besonders geladenen Gästen aus Hochschulen führten wir einen Special Workshop: American Legal Culture Club and Guests from Participating Sponsors „9/11 and thereafter“ und ein Nachtessen durch.
Die anfallenden Kosten wurden unter den Sposoring Law Firms und Sponsoring Enterprises anteilsmässig verteilt; für die Durchführung der verschieden intensiven Hausanlässe wurden Zusatzbeträge verrechnet.
Der Hausanlass wurde auf der Grundlage eines detaillierten Fragebogens systematisch ausgewertet. Dies bietet die Grundlage für mögliche weitere Anlässe. Die Auswertung hat gezeigt, dass vor allem die Faktoren kleine Zahl, spezielle Probleme, wenig Papier, unmittelbarer Gedankenaustausch, alles in Privaträumen und genügend Zeit zum kollegialen Gespräch mit befreundeten Kollegen für eine positive Beurteilung massgebend waren. Natürlich waren das breite Wissen und das geradezu legendäre kommunikatorische und didaktische Geschick von Prof. Arthur Miller zentral.
Es besteht die Absicht, solche Anlässe zu wiederholen, allenfalls in Zusammenhang mit der intensivierten Beratungstätigkeit beim Entstehen (2009) und bei der parlamentarischen Genehmigung des Staatsvertrages Schweiz mit den Vereinigten Staaten (2010).